Moderator: ft-team
Sind die Fotos NUR für Deinen privaten Gebrauch und werden NICHT veröffentlicht (auch nicht hier oder in einem anderen Fotoforum gepostet) ist das Fotografieren im öffentlichen Raum, auch von anderen Menschen kein Problem.the57 hat geschrieben:Hallo,
ich habe mich gefragt, wo ich kinppsen darf und wo nicht. Einige Beispiele:
-Fußgängerzone: Bilder mit Fremden Menschenohne sie vorher zu fragen (ähnlich wie manche VIP abgelichtet werden).
In fremden Wohnhäusern kommst Du schnell in Bedrängnis. Das Betreten alleine kann schon Hausfriedensbruch sein! Natürlich wird etwa beim Fotografieren in einem offenen Mietshaus (also die Eingangstür ist offen udn Du musst Dir nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie "hier ist die Post, bitte öfnnen Sie mal die Tür"..., Zugang verschaffen) in der Großstadt meistens niemand da sein, der Dir das Fotografieren verbietet. Wenn doch, solltest Du Dich höflich entschuldigen, das schöne Treppenhaus loben und auf keinen Fall auf Dem Fotografieren bestehen - das Recht hast Du nämlich nicht.the57 hat geschrieben:-Einfach in ein großen Mietshaus rein, und Treppenhaus ablichten.
-Fremde Häuser oder andere nicht öffendliche sachen?
Was ich hier geschrieben habe, ist KEIN rechtlicher Rat, den darf nämlich nur ein Anwalt geben, sondern nur eine Kurzfassung dessen, was ich mir so angelesen habe und was sich in praxi bei mir bislang problemlos bewährt hat.the57 hat geschrieben:Brauch da mal son kleinen rechtlichen Rat.
Man kann hier nicht von konkludem Handeln ausgehen. Nur weil Sie für dich posiert, hast du noch nicht die Veröffentlichungsrechte. Weil Sie ja vielleicht davon ausgeht, dass du das Foto nur für dich machst.the57 hat geschrieben:Ach, noch was. Also ein Foto auf der eine Person abgebildet ist, die eindeutig für mich posierte. Habe ich das alleinige Fotorecht (veröffentlichen uw.?)
Ja, darfst Du. Du darfst sogar Fotografie als Gewerbe anmelden, solannge Du nciht damit wirbst "gelernter" Fotograf zu sein.the57 hat geschrieben:Hi
Da Kommt bei mir gleichnoch ne frage auf.
Ich habe ja kein gelernter Fotograf oder Fotokaufmann. Dürfte ich mir Trozdem Beispielsweise ein Kleingewerbe anmelden um meine Fotos oder Poster zu verkaufen? Also nicht die Dienstleitung des fotografierens sondern die des Verkaufens der bereits gemachten Bilder?
Gruß Tobi
Ja, die Streetphotography bewegt sich häufig in einer Grauzone der Rechtsprechung, weil man sie teilweise der Kunst und in anderen Teilen journalistischer, zeitdokumentarischer Fotografie zuordnen kann. Aber auf diesen feinen Abgrenzungslinien bewegt man sicher besser nur, wenn man entweder gar keine Ahnung hat, also sich auch nicht wegen evtl. Ärgers fürchten muss oder wenn man ganz genau weiß, was man tut und die Granzen kennt.Emmerax hat geschrieben: Und ja, es gibt einige Streetfotografen, die nicht nach Erlaubnis fragen. Diese stehen auch mit einem Bein im Knast (um es übertrieben zu sagen). Im Gesetzestext ist extra angegeben, dass den Delikten, um die es sich bei den meisten Fotodelikten handelt, nur nach einer Anzeige nachgegangen wird. Von daher ist die Chance, dass man wegen so etwas eine Strafe zahlen muss nicht all zu hoch, aber jeder muss selbst entscheiden, ob er etwas entsprechendes macht, da es ja immerhin nicht Rechtens ist.