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Was darf ich?

Tipps, Kniffe und Bastelleien unserer Forum-User rund um die digitale Fotografie.

Moderator: ft-team

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the57
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Was darf ich?

Beitrag von the57 » Di Jun 03, 2008 12:13 am

Hallo,
ich habe mich gefragt, wo ich kinppsen darf und wo nicht. Einige Beispiele:

-Fußgängerzone: Bilder mit Fremden Menschenohne sie vorher zu fragen (ähnlich wie manche VIP abgelichtet werden).
-Einfach in ein großen Mietshaus rein, und Treppenhaus ablichten.
-Fremde Häuser oder andere nicht öffendliche sachen?

Brauch da mal son kleinen rechtlichen Rat.

Gruß Tobi
Es ist alles nur der verzweifelte Versuch, das vergängliche fest zu halten.

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Emmerax
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Beitrag von Emmerax » Di Jun 03, 2008 12:54 am

In der Fußgängerzone: Prinzipiell Nein
Fremde Häuser: Nein, nicht wenn du Privatgrundstück betreten musst dazu oder Leiter oder andere Hilfsmittel nutzen musst.

Les dir am besten mal das Kunsturhebergesetz durch. Das hast du in ner halben Stunde durch. Und beachte, dass prinzipiell Panoramafreiheit gilt. Das heißt, Gegenstände, die du einfach so siehst, darfst du auch ablichten, aber eben nicht, wenn du dafür nichtöffentliche Sachen betreten musst oder dir Hilfsmittel zunutze machen musst. Es gilt auch nicht beim Ablichten von Personen (hier gilt als Faustregel "kann sich die Person selbst auf dem Foto erkennen, so muss sie gefragt werden" (das kann auch über einzigartige Tattoos der Fall sein, und muss nicht zwingend das Gesicht sein). Der Bahnhof ist im übrigen auch Privatbesitz.

Das sind die Kommentare eines Laien, der sich damit grundsätzlich beschäftigt hat, und desssen Anwalt ein paar Antworten dazu geliefert hat.

PS: "Höheres Interesse der Kunst" kannst du praktisch nicht nachweisen.

the57
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Beitrag von the57 » Di Jun 03, 2008 1:28 am

Das gibt mir schon eine Grundlage. Aber im Kunsturhebergesetz habe ich nicht das gefunden, das du hier geschrieben hast.

gruß Tobi
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Emmerax
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Beitrag von Emmerax » Di Jun 03, 2008 10:20 am

Das mit der Panoramafreiheit steht irgendwo anders. Da würde ich mal die Gesetze wälzen, die mit Eigentum und öffentlichen Plätzen zu tun haben.

Ein paar Sachen stehen auch auf http://www.fotorecht.de/ wenn du dich etwas mehr informieren willst.

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wutz
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Beitrag von wutz » Di Jun 03, 2008 12:40 pm

Wenn möglich fragen und gleichzeitig die HP nennen wo man die Fotos sehen kann. Wirkt immer!
CANON EOS 40D
BG-E2N,
CANON EF-S 10-22mm f/3.5-4.5 USM
CANON EF 24-105mm f/4 L IS USM Macro
CANON EF 70-300mm f/1:4,5-5,6 DO IS USM Macro
Canon Blitz 580EX II

Benny
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Re: Was darf ich?

Beitrag von Benny » Di Jun 03, 2008 1:55 pm

the57 hat geschrieben:Hallo,
ich habe mich gefragt, wo ich kinppsen darf und wo nicht. Einige Beispiele:

-Fußgängerzone: Bilder mit Fremden Menschenohne sie vorher zu fragen (ähnlich wie manche VIP abgelichtet werden).
Sind die Fotos NUR für Deinen privaten Gebrauch und werden NICHT veröffentlicht (auch nicht hier oder in einem anderen Fotoforum gepostet) ist das Fotografieren im öffentlichen Raum, auch von anderen Menschen kein Problem.

Fotografierst Du auf der Fußgängerzone eeinfach nur die Architektur und das Thema Fußgängerzone, ohne gezielt einzelne Menschen herauszustellen, dann werden diese Menschen, da sie auf der Fußgängerzone üblicherweise unvermeidlich sind, als Beiwerk betrachtet. Solche Fotos darfst Du veröffentlichen.

the57 hat geschrieben:-Einfach in ein großen Mietshaus rein, und Treppenhaus ablichten.
-Fremde Häuser oder andere nicht öffendliche sachen?
In fremden Wohnhäusern kommst Du schnell in Bedrängnis. Das Betreten alleine kann schon Hausfriedensbruch sein! Natürlich wird etwa beim Fotografieren in einem offenen Mietshaus (also die Eingangstür ist offen udn Du musst Dir nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie "hier ist die Post, bitte öfnnen Sie mal die Tür"..., Zugang verschaffen) in der Großstadt meistens niemand da sein, der Dir das Fotografieren verbietet. Wenn doch, solltest Du Dich höflich entschuldigen, das schöne Treppenhaus loben und auf keinen Fall auf Dem Fotografieren bestehen - das Recht hast Du nämlich nicht.

Innerhalb eines privaten Geländes oder Gebäudes kann Dir der Inhaber jederzeit das Fotografieren untersagen. Das gilt natürlich für Wohn- und Geschäftshäuser, aber auch für die Grundstücke. Problematisch kann dies z.B. dann werden, wenn man "glaubt", man sei auf einem öffentlichen Platz, etwa in einem Einkaufszentrum. Einkaufszentren gehören nämlich meistens irgendeiner Entwicklungsgesellschaft, sind also Privatbesitz.

Oft werden die Inhaber keinen Gebrauch von Ihrem Recht machen, Dir das Fotografieren zu untersagen, etwa bei öffentlichen Veranstaltungen (Feste, Tage der offenen Tür etc.) Fotos solcher Veranstaltungen darfst Du in der Regel publizieren – mit der Einschränkung, dass Du keine ungenehmigten Portraitaufnahmen etc. verwenden darfst. Das gilt wiederum in der Regel nicht für kommerzielle Veranstaltungen (etwa Konzerte, Theater, Ballett), da hier meistens das Anfertigen von Bild- und Tonaufzeichnungen untersagt ist und sich der veranstalter auch die entsprechenden Verwertungsrechte vorbehält.
the57 hat geschrieben:Brauch da mal son kleinen rechtlichen Rat.
Was ich hier geschrieben habe, ist KEIN rechtlicher Rat, den darf nämlich nur ein Anwalt geben, sondern nur eine Kurzfassung dessen, was ich mir so angelesen habe und was sich in praxi bei mir bislang problemlos bewährt hat.

Benny
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Beitrag von the57 » Mi Jun 04, 2008 2:32 am

Hallo,
vielen dank, da silft mir. Es ging mir um ein wettbewerb, wo einwohner augefordert wurden ihre Treppenhäuser abzulichten. Da ich sowas nicht habe, wollte ich mal ebend wo rein und es mir mal borgen. Dachte aber schon an sowas. Ich bedanke mich. Jetzt fühle ich mich schon recht sicher.

Ach, noch was. Also ein Foto auf der eine Person abgebildet ist, die eindeutig für mich posierte. Habe ich das alleinige Fotorecht (veröffentlichen uw.?)

gruß Tobi
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WolfgangS
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Beitrag von WolfgangS » Mi Jun 04, 2008 5:59 am

Du solltest das mit der Person vertraglich regeln ob und wie die Bilder genutzt werden dürfen usw (Modelvertrag)

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Emmerax
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Beitrag von Emmerax » Mi Jun 04, 2008 7:32 am

the57 hat geschrieben:Ach, noch was. Also ein Foto auf der eine Person abgebildet ist, die eindeutig für mich posierte. Habe ich das alleinige Fotorecht (veröffentlichen uw.?)
Man kann hier nicht von konkludem Handeln ausgehen. Nur weil Sie für dich posiert, hast du noch nicht die Veröffentlichungsrechte. Weil Sie ja vielleicht davon ausgeht, dass du das Foto nur für dich machst.
(extremes Beispiel: Nacktfotos von der Exfreundin sähe die bestimmt nur sehr ungern im Internet, weil es dafür nie gedacht war)

the57
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Beitrag von the57 » Mi Jun 04, 2008 1:15 pm

Hi

Da Kommt bei mir gleichnoch ne frage auf.
Ich habe ja kein gelernter Fotograf oder Fotokaufmann. Dürfte ich mir Trozdem Beispielsweise ein Kleingewerbe anmelden um meine Fotos oder Poster zu verkaufen? Also nicht die Dienstleitung des fotografierens sondern die des Verkaufens der bereits gemachten Bilder?

Gruß Tobi
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Beitrag von Benny » Mi Jun 04, 2008 1:58 pm

the57 hat geschrieben:Hi

Da Kommt bei mir gleichnoch ne frage auf.
Ich habe ja kein gelernter Fotograf oder Fotokaufmann. Dürfte ich mir Trozdem Beispielsweise ein Kleingewerbe anmelden um meine Fotos oder Poster zu verkaufen? Also nicht die Dienstleitung des fotografierens sondern die des Verkaufens der bereits gemachten Bilder?

Gruß Tobi
Ja, darfst Du. Du darfst sogar Fotografie als Gewerbe anmelden, solannge Du nciht damit wirbst "gelernter" Fotograf zu sein.

Gruß,
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Beitrag von the57 » Do Jun 05, 2008 3:25 pm

Es gibt doch auch Street Photography. Dabei lichtet man doch recht häuftg fremde Menschen ab. Das wird ja wohl in ordnung sein, solang man nicht die Gesicher erkennt, oder?

gruß Tobi
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Beitrag von Emmerax » Do Jun 05, 2008 6:34 pm

Das ist in Ordnung, so lange sich die Personen nicht selbst erkennen könnten. Es reicht, wenn man sieht, wie jemand in ein bestimmtes Auto einsteigt, bei dem das Nummernschild sieht. Du musst dir vorstellen, du betrügst deine Frau (warum, oder ob das gut ist, sei mal da hin gestellt), und zwei Tage später findet die Frau ein Foto von einer Straßenszene, in der Sie dich mit deiner neuen Flamme im Auto sieht. Sie erkennt zwar nicht dein Gesicht, aber dein Auto und Umrisse die zu dir passen. Solche Sachen sollen verhindert werden. Einzigartige Tattoos sind z.B. genau das gleiche.

Und ja, es gibt einige Streetfotografen, die nicht nach Erlaubnis fragen. Diese stehen auch mit einem Bein im Knast (um es übertrieben zu sagen). Im Gesetzestext ist extra angegeben, dass den Delikten, um die es sich bei den meisten Fotodelikten handelt, nur nach einer Anzeige nachgegangen wird. Von daher ist die Chance, dass man wegen so etwas eine Strafe zahlen muss nicht all zu hoch, aber jeder muss selbst entscheiden, ob er etwas entsprechendes macht, da es ja immerhin nicht Rechtens ist.

Foto machen, danach nachfragen ist im übrigen in den meisten Fällen in Ordnung.
Theoretisch gilt sogar, dass du die Fotos machen kannst, und sie nicht löschen musst, wenn die fotografierte Person keine Veröffentlichung oder Weitergabe möchte. In einigen Ausnahmefällen ist das aber trotzdem erlaubt, dass die Person das verlangen kann (z.B. wenn ein erhöhter Verdachtsmoment darin besteht, dass du es veröffentlichen wirst).

Dies ist keine Rechtsberatung, lediglich selbst gesammelte Informationen eines interessierten Laien.

Benny
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Beitrag von Benny » Do Jun 05, 2008 10:32 pm

Emmerax hat geschrieben: Und ja, es gibt einige Streetfotografen, die nicht nach Erlaubnis fragen. Diese stehen auch mit einem Bein im Knast (um es übertrieben zu sagen). Im Gesetzestext ist extra angegeben, dass den Delikten, um die es sich bei den meisten Fotodelikten handelt, nur nach einer Anzeige nachgegangen wird. Von daher ist die Chance, dass man wegen so etwas eine Strafe zahlen muss nicht all zu hoch, aber jeder muss selbst entscheiden, ob er etwas entsprechendes macht, da es ja immerhin nicht Rechtens ist.
Ja, die Streetphotography bewegt sich häufig in einer Grauzone der Rechtsprechung, weil man sie teilweise der Kunst und in anderen Teilen journalistischer, zeitdokumentarischer Fotografie zuordnen kann. Aber auf diesen feinen Abgrenzungslinien bewegt man sicher besser nur, wenn man entweder gar keine Ahnung hat, also sich auch nicht wegen evtl. Ärgers fürchten muss oder wenn man ganz genau weiß, was man tut und die Granzen kennt.

Gruß,
Benny
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Beitrag von the57 » Fr Jun 06, 2008 12:33 am

Ich sehe schon, das ist nicht ganz einfach. Ich werde mich einfach daran halten, dass man die Personen (wenn nicht gefragt) einfach nicht erkennen oder z.B. einem bestimmen Auto zuodenen kann.

Sicher finde ich es richtig, das es solche regelungen gibt. Manchmal trotzdem schade. Manchmal bieten sich bestimmte Fotos gut an.
Danke euch,

tobi
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