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Bildveröffentlichung legal?

Allgemeine Fragen rund um die Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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spinzi
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Bildveröffentlichung legal?

Beitrag von spinzi » Mo Mär 03, 2008 11:01 am

Ich habe schöne Bilder mit unbekannten Personen die ich zufällig auf der Strasse fotografiert habe. Darf ich die Bilder im Forum stellen ?

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Cano
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Beitrag von Cano » Mo Mär 03, 2008 11:07 am

Von mir aus schon, aber rein rechtlich gesehen bedarfst Du einer Genehmigung der abgebildeten Personen.

Frederic Laurenzen
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Beitrag von Frederic Laurenzen » Mo Mär 03, 2008 11:25 am

Sofern sie nicht aus der Masse hervorgehoben werden ist es rechtlich kein Problem...

Ansonsten bedarf es einer Einwilligung, wobei das hier viele nicht so genau nehmen und ich noch nie von Beschwerden gehört habe.

Ich frage dennoch lieber bevor ich ein Bild schiesse, schon allein daher, da die Bilder mit Kooperation des Motivs in der Regel doch besser weden.
EOS 9DTX, 10-400/6.3-11 mit WC und 3.2L/240PS Diesel-Fokusmotor, Speedlite 4500EN (N is for nuclear), 23 Akkus, Putztuch, Pustepinsel, zahllose (5!) Filter, Taschenmesser, Wasserflasche, Schinkenkäsebrötchen, Snickers, Handy, Portemonnaie, Schlüssel...

w0LLe
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Beitrag von w0LLe » Mo Mär 03, 2008 4:32 pm

  • 1 Person wegen ihrer Rechte am eigenen Bild zu befragen
    2 Personen gelten schon als Gruppe und da gibt es keine Probleme bei Veröffentlichung

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Nasus
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Beitrag von Nasus » Mo Mär 03, 2008 5:36 pm

Im OT-Bereich gabs vor einiger Zeit mal interessante Links zur Rechtslage; war verm. unter Streetfotografie. Leider bin ich zu faul zum suchen, aber ihr werdets schon finden ;)

Grüße
Nasus

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Cano
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Beitrag von Cano » Mo Mär 03, 2008 6:30 pm

w0LLe hat geschrieben: 2 Personen gelten schon als Gruppe und da gibt es keine Probleme bei Veröffentlichung
Diese Aussage ist grober Unfug!


Mit dem Recht am eigenen Bild verhält es sich bei zwei Personen nicht anders als bei einer Person oder bei drei oder vier.

ICEMAN
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Beitrag von ICEMAN » Mo Mär 03, 2008 7:38 pm

Ohne Gewähr:

Wenn die Haupaussage des Bildes durch die abgebildete Person bestimmt wird und diese eindeutig zu identifizieren ist so braucht man die Zustimmung der abgebildeten Person.

Ist die Person nur "Beiwerk" - z.B. eine Person geht über einen Platz und der Platz ist das Hauptmotiv - dann ist keine Einwilligung nötig.

Infoabende bietet z.b. die VHS München Nord (Link wurde entfernt)
oder auch andere Fotoseminaranbieter.

Vielleicht kann es hier ja auch noch jemand genauer erklären.
Gruß,
Andreas

"Dem Fotografen bleibt der Luxus versagt, aus der Ferne zu philosophieren" - Phillip Jones Griffiths - MAGNUM Photos, NY - Vietnam 1967

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solE500
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Beitrag von solE500 » Mo Mär 03, 2008 11:29 pm

w0LLe hat geschrieben:
  • 1 Person wegen ihrer Rechte am eigenen Bild zu befragen
    2 Personen gelten schon als Gruppe und da gibt es keine Probleme bei Veröffentlichung
Man stelle sich vor, jemand knipst den betrunkenen Kollegen oder Chef auf der Betriebsweihnachtsfeier und stellt das Foto dann ins Netz. Das ein oder andere Problem dürfte sich dann schon ergeben.

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Emmerax
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Beitrag von Emmerax » Di Mär 04, 2008 6:15 pm

Wer sich genauer informieren möchte:

http://www.fotorecht.de/

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segelmanny
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Beitrag von segelmanny » Mi Mär 05, 2008 8:24 pm

Wo kein Kläger - ist auch kein Richter :lol:
Augenblicke festhalten - und immer wieder mal träumen! Canon/Konika-Minolta

Chezus
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Beitrag von Chezus » Mo Mai 26, 2008 4:31 pm

Mir wurde mal was gesagt dass bei nem Gruppenbild, bzw. halt nem Bild von vielen Leuten die Hälfte einverstanden sein muss... Bei nem Bild von 50 Leuten werden sich kaum 25 beschweren... also druff ge...

Ohne Gewähr... bzw... mit Gewehr! ;)

Greeeeetz

hps
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Beitrag von hps » Mo Mai 26, 2008 10:42 pm

Ich arbeite als Journalist für eine Tageszeitung.
1. Eine einzelne Person mit dem Teleobjektiv aus der Menge heraus zu holen ist immer problematisch und die Veröffentlichung ebenso. Es gilt aber hier sehr differenziert zu werten. Der Demonstrant der gerade einen Stein auf einen Polizisten wirft, ist anders zu betrachten, als der Marktbesucher beim Salatkauf.
2. Wenn Du ein Straßenszene fotografierst und ein Mensch ist dabei klar zu erkennen, spielt das keine Rolle. Dieser Mensch ist Beiwerk, das Bild darf veröffentlicht werden.
3. Allem zum Trotz -mein Verlag veröffentlicht Bildergalerien im Internet von Veranstaltungen. Da werden Leute auch porträtiert, bei vielen Veranstaltungen, wie zum Beispiel bei Massenveranstaltungen kannst Du den Einzelnen gar nicht fragen. Es gab da noch überhaupt keine Beschwerden, obwohl das rechtlich sehr an der Grenze liegt

Hermann-Peter

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Ansa42
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Beitrag von Ansa42 » Di Mai 27, 2008 9:47 am

solE500 hat geschrieben:
w0LLe hat geschrieben:
  • 1 Person wegen ihrer Rechte am eigenen Bild zu befragen
    2 Personen gelten schon als Gruppe und da gibt es keine Probleme bei Veröffentlichung
Man stelle sich vor, jemand knipst den betrunkenen Kollegen oder Chef auf der Betriebsweihnachtsfeier und stellt das Foto dann ins Netz. Das ein oder andere Problem dürfte sich dann schon ergeben.
Ist doch ganz einfach. Wenn auch noch die betrunkene nackte Sekretärin auf ihm sitzt, sind es 2 Personen (also eine Gruppe) und man kann das Bild ohne Probleme veröffentlichen. (War nur Spaß :wink: )

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primbinibi
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Beitrag von primbinibi » Di Mai 27, 2008 11:13 am

Wie siehts da aus: ich habe vor zwei Tagen einen etwas beleibten Biker schlafend (auf einer Palette Holzbalken) auf einem öffentlichen Parkplatz fotografiert. Sein Gesicht ist nicht zu sehen und er somit auch nicht zu identifizieren. Dürfte ich dieses Bild veröffentlichen, was meint ihr?
Ich würde sagen, ja und ich konnte nicht daran vorbei, obwohl mein Mann gemeckert hat. (oder fällt das in die Sparte "Fotos von Wehrlosen"?)
lg
Conny

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Cano
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Beitrag von Cano » Di Mai 27, 2008 11:24 am

primbinibi hat geschrieben:(oder fällt das in die Sparte "Fotos von Wehrlosen"?)
Selbstverständlich fällt das in diese Sparte, denn Schlafende sind naturgemäß arg- und wehrlos.

Gruß
Cano

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