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"Stürzende Linien"

Bildgestaltung, Locations und alle kreativen Aspekte der Fotografie

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Knipsfix
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"Stürzende Linien"

Beitrag von Knipsfix » Sa Jan 06, 2007 8:03 pm

Bei einem meiner Fotos (eine Kirche) bekam ich als Kommentar:
""Ein typischer Fall von stürzenden Linien, der nach einer moderaten Entzerrung schreit""

Meine Frage dazu: Was bezeichnet man als "Stürzende Linien" und wie ist die "moderate Entzerrung" gemeint?

Gruß, Ralf

Gast

Beitrag von Gast » Sa Jan 06, 2007 8:28 pm

Wenn du ein Gebäude von unten fotografierst, sehen die Seitenwände so aus, als ob sie nach hinten gekippt wären und das Gebäude nach hinten wegkippen würde. Das sind stürzende Linien.

Entzerren bedeutet, das du in einem Programm das Bild so verzerrst (oben breiter siehen unten zusammenstauchen, das die Seitenwände (die Linien) wieder gerade sind.

Dirk

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Knipsfix
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Beitrag von Knipsfix » Sa Jan 06, 2007 8:42 pm

DANKE!

Das hört sich nach sehr viel Fingerspitzengefühl an.. :)

Gruß, Ralf

KaoTai

Beitrag von KaoTai » Sa Jan 06, 2007 8:54 pm

Knipsfix hat geschrieben:DANKE!

Das hört sich nach sehr viel Fingerspitzengefühl an.. :)

Gruß, Ralf
Stehe doch einfach zu den stürzenden Linien deines Bildes!

Und nimm noch ein kürzeres Weitwinkel, gehe noch näher heran, halte die Kamera noch schräger nach oben - denn dann ist hoffentlich allen klar, daß diese Linien beabsichtigt stürzen, nicht versehentlich.

Das mit dem Entzerren ist doch nur etwas für Vermessungsingenieure :roll:

Gast

Beitrag von Gast » Sa Jan 06, 2007 10:42 pm

Unter PS geht dies ganz einfach

Bild laden, Transformation -> perspektivisch verzerren vorher eventuell noch ein Gitter einblenden und dann an einer Ecke ziehen, bis die Linien so halbwegs grade sind.

Allerdings haben KaoTai und Knipsfix auch recht, nur Architekten und Linealfanatiker tuen sich das rumgefummle mit einem Tilt-Shift Objektiv an um die Linien schon bei der Aufnahme zu vermeiden ;-)

Dirk

ps Tilt-Shift Objektive kann man quasi biegen und verschieben, was dann dazu führt, das die Linien schon bei der Aufnahme gerade sind - wenn man es richtig macht. Nur gibt es die meines Wissens nicht mit AF und es ist eine Fizzelsarbeit.

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Beitrag von rainerS.punkt » So Jan 07, 2007 1:43 pm

Moin,

die Alternative ist, einen erhöhten Standort zu suchen (z. B. Gebäude gegenüber) oder möglichst weit weg vom Gebäude stehen.

(Link wurde entfernt)
(Link wurde entfernt)


Rainer

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Beitrag von Cano » Mo Jan 08, 2007 10:06 am

rainerS.punkt hat geschrieben: die Alternative ist, einen erhöhten Standort zu suchen (z. B. Gebäude gegenüber) ...
Wobei man dann jedoch den rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus dem Auge verlieren sollte. Aufnahmen aus anderen Gebäuden sind durch die sog. Panoramafreiheit nicht mehr gedeckt. Genaugenommen müßte man in solchen Fällen die Veröffentlichungsgenehmigung des Eigentümers des fotografierten Gebäudes einholen.

Gruß
Cano

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Beitrag von rainerS.punkt » Mo Jan 08, 2007 10:35 am

Ui, das ist aber rechtlich recht spitzfindig ;).

Die Frage ist:

Gilt die Panoramafreiheit,
A.) wenn du von einem öffentlich zugänglichen Platz fotografierst?
oder nur
B.) wenn du von einem öffentlichen Platz fotografierst?

Ich würde A. vermuten. Denn ansonsten müsstest du dich auch in der freien Natur immer erst versichern, dass der Weg auf dem du gerade stehst, ein Privatweg ist.

Das würde für den o. g. Fall bedeuten: Wenn das gebäude gegenüber öffentlich zugänglich ist, ist das Fotografieren auch rechtlich ok.

Im Detail müsste das ein Anwalt beantworten. In der Realität wird das vermutlich scheißegal sein ;).


ciao
Rainer

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Beitrag von Cano » Mo Jan 08, 2007 11:06 am

rainerS.punkt hat geschrieben:Ui, das ist aber rechtlich recht spitzfindig ;).
So mag es erscheinen. Ist aber geltendes Recht.
Gilt die Panoramafreiheit,
A.) wenn du von einem öffentlich zugänglichen Platz fotografierst?
oder nur
B.) wenn du von einem öffentlichen Platz fotografierst?
Die Panoramafreiheit gilt, wenn ich mich auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinde und von dort aus fotografiere. Ein öffentlich zugängliches Gebäude ist weder eine Straße, noch ein Weg, noch ein Platz. Mithin gilt die Panoramafreiheit nicht, wenn ich mich in einem öffentlich zugänglichen Gebäude befinde. Das Kriterium der öffentlichen Zugänglichkeit wäre im übrigen ziemlich untauglich, denn es macht keinen Unterschied, ob ich mich beim Fotografieren in einem der Allgemeinheit generell zugänglichen (öffentlichen) Gebäude befinde oder ob ich mich mit Einverständnis des Eigentümers in einem Privatgebäude befinde.
In der Realität wird das vermutlich scheißegal sein
Meistens, aber nicht immer. Der Maler Hundertwasser hat erfolgreich geklagt, weil jemand ein von ihm bemaltes Haus nicht von der Straße aus, sondern aus einem gegenüberliegenden Gebäude fotografiert hat.

Gruß
Cano

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Beitrag von rainerS.punkt » Mo Jan 08, 2007 11:26 am

Der Maler Hundertwasser hat erfolgreich geklagt, weil jemand ein von ihm bemaltes Haus nicht von der Straße aus, sondern aus einem gegenüberliegenden Gebäude fotografiert hat.
Der war mir bisher wegen seiner Kunst immer sympathisch. Hat sich grad geändert ;).

Aber ansonsten hast du natürlich völlig Recht! Die Einschränkung auf Straßen und Plätze war mir nicht bewusst. Aber wer denkt sich sowas bloß aus ..? :). Da muss man erstmal drauf kommen.

Aber solange sich im Gebäude bewegende Hartz-IV-Empfänger ein rechtllich anerkannter Grund zur Mietminderung sind, wundert mich eh nix mehr.


ciao
Rainer

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Beitrag von Cano » Mo Jan 08, 2007 11:48 am

rainerS.punkt hat geschrieben: Da muss man erstmal drauf kommen.
So ist es, Rainer,
und weil man mit gesundem Menschenverstand auf manche Dinge gar nicht erst kommt, weise ich immer mal wieder auf die rechtlichen Aspekte der Fotografie hin. Das bedeutet keineswegs, daß ich die Rechtslage, so wie sie ist, in jeder Hinsicht als gut und richtig betrachte und mich immer daran halte, aber es kann zumindest nicht schaden, wenn man die deutsche Rechtslage kennt, auch wenn man mit dieser Kenntnis nur unvollkommen ausgerüstet ist. In anderen Ländern gelten andere Rechtsvorschriften. In Frankreich und Belgien z.B. gibt es keine dem deutschen Recht entsprechende Panoramafreiheit.

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Beitrag von rainerS.punkt » Mo Jan 08, 2007 12:29 pm

Moin,
so wie sie ist, in jeder Hinsicht als gut und richtig betrachte
Nee; habe ich so auch nicht verstanden. Ich habe dadurch ja auch gerade dazugelernt. Und auf diesen ganzen Urheberrechtskram und Konsorten kann man in Zeiten des Internets gar nicht genug hinweisen! ;)

Viele Grüße
Rainer


PS: Aber mächtig OT sind wir inzwischen trotzdem :D

KaoTai

Beitrag von KaoTai » Mo Jan 08, 2007 11:43 pm

Cano hat geschrieben: Wobei man dann jedoch den rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus dem Auge verlieren sollte. Aufnahmen aus anderen Gebäuden sind durch die sog. Panoramafreiheit nicht mehr gedeckt. Genaugenommen müßte man in solchen Fällen die Veröffentlichungsgenehmigung des Eigentümers des fotografierten Gebäudes einholen.

Gruß
Cano
Wer also meine Wohnung vom Kirchturm nebenan fotografiert,
von dem darf ich die Herausgabe des Films oder das Löschen der Speicherkarte verlangen ?

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Beitrag von Knipsfix » Di Jan 09, 2007 1:26 am

rainerS.punkt hat geschrieben:PS: Aber mächtig OT sind wir inzwischen trotzdem :D
...ist aber auch interessant... :wink:

Gruß, Ralf

Rudi
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Beitrag von Rudi » Di Jan 09, 2007 3:10 am

Interessantes Thema.

Wie ist es denn mit dem Recht am Bild, wenn ich auf einem Wochenmarkt Leute oder Marktstände fotografiere ? Oder was ist denn bei Street-Fotografie in der Hinsicht zu beachten ?

Da steht man ja fast immer mit einem Bein vor Gericht, oder ?

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