Moderator: ft-team
Stehe doch einfach zu den stürzenden Linien deines Bildes!Knipsfix hat geschrieben:DANKE!
Das hört sich nach sehr viel Fingerspitzengefühl an..
Gruß, Ralf
Wobei man dann jedoch den rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus dem Auge verlieren sollte. Aufnahmen aus anderen Gebäuden sind durch die sog. Panoramafreiheit nicht mehr gedeckt. Genaugenommen müßte man in solchen Fällen die Veröffentlichungsgenehmigung des Eigentümers des fotografierten Gebäudes einholen.rainerS.punkt hat geschrieben: die Alternative ist, einen erhöhten Standort zu suchen (z. B. Gebäude gegenüber) ...
So mag es erscheinen. Ist aber geltendes Recht.rainerS.punkt hat geschrieben:Ui, das ist aber rechtlich recht spitzfindig .
Die Panoramafreiheit gilt, wenn ich mich auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinde und von dort aus fotografiere. Ein öffentlich zugängliches Gebäude ist weder eine Straße, noch ein Weg, noch ein Platz. Mithin gilt die Panoramafreiheit nicht, wenn ich mich in einem öffentlich zugänglichen Gebäude befinde. Das Kriterium der öffentlichen Zugänglichkeit wäre im übrigen ziemlich untauglich, denn es macht keinen Unterschied, ob ich mich beim Fotografieren in einem der Allgemeinheit generell zugänglichen (öffentlichen) Gebäude befinde oder ob ich mich mit Einverständnis des Eigentümers in einem Privatgebäude befinde.Gilt die Panoramafreiheit,
A.) wenn du von einem öffentlich zugänglichen Platz fotografierst?
oder nur
B.) wenn du von einem öffentlichen Platz fotografierst?
Meistens, aber nicht immer. Der Maler Hundertwasser hat erfolgreich geklagt, weil jemand ein von ihm bemaltes Haus nicht von der Straße aus, sondern aus einem gegenüberliegenden Gebäude fotografiert hat.In der Realität wird das vermutlich scheißegal sein
Der war mir bisher wegen seiner Kunst immer sympathisch. Hat sich grad geändert .Der Maler Hundertwasser hat erfolgreich geklagt, weil jemand ein von ihm bemaltes Haus nicht von der Straße aus, sondern aus einem gegenüberliegenden Gebäude fotografiert hat.
So ist es, Rainer,rainerS.punkt hat geschrieben: Da muss man erstmal drauf kommen.
Nee; habe ich so auch nicht verstanden. Ich habe dadurch ja auch gerade dazugelernt. Und auf diesen ganzen Urheberrechtskram und Konsorten kann man in Zeiten des Internets gar nicht genug hinweisen!so wie sie ist, in jeder Hinsicht als gut und richtig betrachte
Wer also meine Wohnung vom Kirchturm nebenan fotografiert,Cano hat geschrieben: Wobei man dann jedoch den rechtlichen Gesichtspunkt nicht aus dem Auge verlieren sollte. Aufnahmen aus anderen Gebäuden sind durch die sog. Panoramafreiheit nicht mehr gedeckt. Genaugenommen müßte man in solchen Fällen die Veröffentlichungsgenehmigung des Eigentümers des fotografierten Gebäudes einholen.
Gruß
Cano