Moderator: ft-team
Der Automatenaufsteller dürfte in urheberrechtlicher Hinsicht ziemlich schutzlos sein, da der Automat aufgrund seiner Eigenschaft als Maschine nicht Schöpfer eines Lichtbildwerks sein kann. Deshalb würde ich mal ganz unverbindlich sagen: Mit Automatenfotos kann man machen, was man will.Odin hat geschrieben:... bzw. hat der Aufsteller dieser Automaten etwa dann auch ein Recht darauf, dass alle weiteren Abzüge von diesem Automaten gemacht werden sollen?
Stimmt, das kann es nicht sein - und ist es meines Wissens auch nicht.Odin hat geschrieben: Die Bilder aber nun generell mit dem Wasserzeichen zu verhunzen kann es ja aber nun auch nicht sein.