DSP hat geschrieben:...Das die Polizisten sich der Sache annehmen mußten ist auch klar.
Das was Du schreibst ist mir klar. Mir kommt dabei nur die Galle hoch, dass Leute unter diesen Umständen übelst in Verruf geraten, nur weil irgendjemand meint er muss sich als Staatsanwalt aufführen, und das ohne darüber nachzudenken was er damit anrichtet.
Komisch, selbst bei Fahrzeug-/Personenkontrollen an der Strasse sind meist nur 2 Polizisten am Werk... und davon meist einer im Hintergrund, der noch irgendwas anderes zu tun hat. Wieso schreiten dann im vorliegenden Fall 6-13 Beamte ein, als ob ein Banküberfall oder Terroranschlag vorliegen würde?
Es ist einfach absurdes Theater, nix anderes. Das hat nix mehr mir Vernunft zu tun. In so einem Fall kann man den Herrn dezent in ein Zimmer bitten, und nötigenfalls einen Fachmann anfordern, der vor Ort die Bilder checkt. Zwischenzeitlich hätte man die Angaben des "Täters" aufnehmen und vielleicht sogar überprüfen können. Das hätte genügt. Es gilt immer noch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, und der Grundsatz, dass ein "Angeklagter" erst dann schuldig ist, wenn ihm die Schuld bewiesen wurde. Durch das massive Auftreten ist aber anzunehmenderweise der Eindruck entstanden, dass hier ein Schwerverbrecher gefasst wurde.
Und dieser Eindruck führte offensichtlich sogar zu einem wirtschaftlichen Schaden, mal abgesehen vom Rufmord. Unter Umständen kann jemand durch solche Anschuldigungen seine Arbeit, seine Beziehung und seine Freunde verlieren.
Wer sowas toleriert muss sich nicht wundern, wenn mühsam über Jahrhunderte erkämpfte Rechte immer mehr unterwandert werden. Ich erinnere da z.B. an den ersten Absatz im Grundgesetz der BRD.
Das galt damals auch für Polizisten, und ich nehme an dass das auch heute noch so ist. ich kann mich auch nicht erinnern, dass im Grundgesetz stünde, dass die (damals noch utopische) Wiedervereinigung die Übernahme von Stasi-Methoden mit einschliesse.
fibbo