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Copyright bei Fotos

Allgemeine Fragen rund um die Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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alex8484
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Copyright bei Fotos

Beitrag von alex8484 » Sa Apr 12, 2008 8:36 pm

Hallo zusammen,

Angenommen ich fotografiere bei der Fussball-Europameisterschaft einen berühmten Spieler. Wie sieht das ganze von der rechtlichen Seite aus. Bin ich da der alleinig Besitzer und kann mit dem foto machen was ich will?

Alex

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Schnoop82
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Beitrag von Schnoop82 » Sa Apr 12, 2008 8:54 pm

ich geh mal davon aus da du das Foto selbst gemacht hast bist du auch alleiniger besitzer.

die frage ist viel mehr kommst du mit der Kamera da überhaupt rein?

alex8484
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Beitrag von alex8484 » Sa Apr 12, 2008 9:24 pm

Danke für Deine Antwort Schnoop82!

Das mit dem Fussballspiel war nur ein Beispiel, es könnte auch ein Marathonlauf oder Radrennen sein.

Ich bin in dem Fall alleiniger Eigentümer und kann das Bild in eine online Galerie hochladen. Rechtlich habe ich da also nichts zu befürchten vom Managment oder so.

Gruss
Alex

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Nasus
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Beitrag von Nasus » Sa Apr 12, 2008 9:37 pm

Hi Alex

Such mal nach "Recht am eigenen Bild"; es ist nunmal nicht so, dass sämtliche Rechte automatisch beim Fotografen liegen.
Bei Veranstaltungen vergeben u.U. die Veranstalter Rechte, ansonsten gilt immernoch, dass Personen nicht unter die Panoramafreiheit fallen...

Grüße
Nasus

alex8484
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Beitrag von alex8484 » Sa Apr 12, 2008 9:51 pm

Ich habe den link gefunden, ist recht interessant.

Recht am eigenen Bild
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Gruss
Alex

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Sa Apr 12, 2008 10:02 pm

alex8484 hat geschrieben:..Ich bin in dem Fall alleiniger Eigentümer und kann das Bild in eine online Galerie hochladen. Rechtlich habe ich da also nichts zu befürchten vom Managment oder so.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber: Rein theoretisch kann jeder Fotografierte auf Unterlassung klagen oder gar Entschädigung wenn Du keinen Vertrag mit ihm hast. Und wenn der Sportler oder Promi die Rechte an den Verein oder Veranstalter abgegeben hat darf der Dir das Veröffentlichen und sogar das Fotografieren innerhalb einer Arena verbieten. Alleine schon das Hausrecht gibt ihm diese Möglichkeit.

Auf der anderen Seite wirst Du erst dann Ärger kriegen wenn ein kommerzielles oder persönliches Interesse daran besteht, Dein Foto aus dem Netz zu fischen. Also z.B. wenn das Foto schräg ist und Du es an die Bild-Zeitung verkaufst... Wenn Du es als Fan irgendwo im Blog hast oder auf Picasa wir Dir kaum einer an Bein pinkeln (wollen).

fibbo

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Cano
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Beitrag von Cano » Sa Apr 12, 2008 11:02 pm

fibbo hat geschrieben:Rein theoretisch kann jeder Fotografierte auf Unterlassung klagen oder gar Entschädigung wenn Du keinen Vertrag mit ihm hast.
Das kann jeder Fotografierte sogar rein praktisch.
Die Frage ist nur, ob seine Klage Erfolg hat.

alex8484
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Beitrag von alex8484 » So Apr 13, 2008 10:36 am

Danke für die Infos!

Alex

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Beitrag von steng » So Apr 13, 2008 11:38 am

Und wie sieht es aus mit Personen, die im öffentlichen Interesse stehen? Da gab es in der Vergangenheit genug Prozesse, die von Berühmtheiten gerade deswegen angestrebt wurden und die dann zu ungunsten dieser Person ausfielen.

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Cano
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Beitrag von Cano » So Apr 13, 2008 11:43 am

steng hat geschrieben:Und wie sieht es aus mit Personen, die im öffentlichen Interesse stehen?
Die haben, was das Recht am eigenen Bild anbelangt, schlechte Karten, sofern man sie bei Auftritten in der Öffentlichkeit ablichtet und diese Fotos lediglich veröffentlicht.

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fibbo
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Beitrag von fibbo » So Apr 13, 2008 1:04 pm

steng hat geschrieben:Und wie sieht es aus mit Personen, die im öffentlichen Interesse stehen? Da gab es in der Vergangenheit genug Prozesse, die von Berühmtheiten gerade deswegen angestrebt wurden und die dann zu ungunsten dieser Person ausfielen.

deshalb wurde das Gesetz ja auch verschärft... damit man besser trennen kann zwischen öffentlich und privat. Das heisst, wenn Du ne Leiter nimmst und von einem Bürgersteig in ein privates Promi-Anwesen reinfotografierst, oder in eine nichtöffentliche Veranstaltung/Party die "normal" nicht einsehbar ist, das ist jetzt seit ein paar Jahren verschärft strafbar.
Wenn Du aber in Venedig auf dem Marco-Platz oder in Lugano am Comer See im Strassencafe zufällig George Clooney siehst und n nettes Foto machst, dann dürfte das völlig ok sein. Sogar wenn er seinen Kumpels Brad Pitt und Matt Damon mal einen Champus über den Kopf giessen würde ;-)

Hier ist übrigens die Gelegenheit, mal solche Fotos zu machen, wers braucht:
(Link wurde entfernt)

würde mich ja mal interessieren, ob man bei der Hotelbuchung auch automatisch eine Genehmigung zum Fotografieren bekommt.

fibbo

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