Moderator: ft-team
Du solltest das nächste Mal besser recherchieren. Es gibt im Gesetz kein Anhaltspunkt dafür, dass du Gruppenfotos machen darfst. Es steht im Gesetz, dass das Recht am eigenen Bild nur eingeschränkt gilt, wenn die Personen BEIWERK auf dem Foto sind. Das sind sie üblicherweise dann, wenn das Foto keinen anderen Effekt hätte, wenn die Personen nicht abgelichtet wären. Das kann man bei einem Gruppenfoto nur schwer sagen. (Siehe KunstUrhG §23 Abs. 1)Bullzeye hat geschrieben:3. Bei einer Gruppe geht man von mindestens 6-8 Menschen aus, dann ist keine Erlaubnis notwendig!
Woher hast du die Information? Ich finde in den entsprechenden Paragraphen nichts.2. Theoretisch ist schon das Erstellen eines Fotos von einer Person ohne Genehmigung strafbar!
Seit wann?Bullzeye hat geschrieben: 2. Theoretisch ist schon das Erstellen eines Fotos von einer Person ohne Genehmigung strafbar!
3. Bei einer Gruppe geht man von mindestens 6-8 Menschen aus, dann ist keine Erlaubnis notwendig!
Ebenfalls sachlich falsch.4. Wenn man Menschen auf einer Demonstration fotografiert oder gar porträtiert ist das rechtlich unbedenklich, da sich die Menschen bewusst der Öffentlichkeit präsentieren möchten!
Aber bitte nicht Bullzeye, wenn Ihr eine zutreffende Antwort haben wollt.Bei Fragen, fragt!
Noch nie was von schlechten Anwälten gehört, die das Internet geradezu durchforsten, um Abmahnungen verschicken zu können?segelmanny hat geschrieben:Wo kein Kläger - ist auch kein Richter
Also wo ist das sachlich falsch?Keiner Einwilligung bedarf es gemäß § 23 KUG bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
Das OLG Hamm hat ausdrücklich entschieden, dass aus § 22 KUG nicht durch Umkehrschluss zu folgern ist, dass die nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht verbotene Herstellung eines Bildnisses auch ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Fall und jedermann erlaubt sei. GRUR 1971
Wie du siehst Cano auch nicht erst seit gestern!!Vielmehr ist in der Rechtssprechung seit langem anerkannt, dass das eigenmächtige Fotografieren von Personen als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen ist, die nur in Ausnahmefällen aus überwiegenden Interessen der Allgemeinheit oder eines Einzelnen gerechtfertigt sein kann - BGH NJW 1966, S.2354
Das ist nirgendwo sachlich falsch. Aber das hast Du ja auch nicht geschrieben. Geschrieben hast Du vielmehr folgendes:Bullzeye hat geschrieben:@Cano:
Zu Punkt 4:Also wo ist das sachlich falsch?Keiner Einwilligung bedarf es gemäß § 23 KUG bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
Bullzeye hat geschrieben:4. Wenn man Menschen auf einer Demonstration fotografiert oder gar porträtiert ist das rechtlich unbedenklich, da sich die Menschen bewusst der Öffentlichkeit präsentieren möchten!
Bullzeye hat geschrieben:..Vielmehr ist in der Rechtssprechung seit langem anerkannt, dass das eigenmächtige Fotografieren von Personen als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen ist, die nur in Ausnahmefällen aus überwiegenden Interessen der Allgemeinheit oder eines Einzelnen gerechtfertigt sein kann - BGH NJW 1966, S.2354
Welchen Honig willst Du aus diesen Zitaten saugen? Deine Aussage war:Bullzeye hat geschrieben: Zu Punkt 2:Das OLG Hamm hat ausdrücklich entschieden, dass aus § 22 KUG nicht durch Umkehrschluss zu folgern ist, dass die nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht verbotene Herstellung eines Bildnisses auch ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Fall und jedermann erlaubt sei. GRUR 1971Wie du siehst Cano auch nicht erst seit gestern!!Vielmehr ist in der Rechtssprechung seit langem anerkannt, dass das eigenmächtige Fotografieren von Personen als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen ist, die nur in Ausnahmefällen aus überwiegenden Interessen der Allgemeinheit oder eines Einzelnen gerechtfertigt sein kann - BGH NJW 1966, S.2354
Aus Deinen Zitaten ergibt sich keine Strafbarkeit.Bullzeye hat geschrieben:2. Theoretisch ist schon das Erstellen eines Fotos von einer Person ohne Genehmigung strafbar!
DocHoliday hat geschrieben:Absichern ist auf jeden Fall wichtig.
Ich hab den Kollegen unten auch nach dem Bild extra geweckt und ihm eine Einverständniserklärung unter die Nase gehalten. Nach drei Kreuzen von ihm isser wieder eingeschlafen....
Hi Marcel,basco hat geschrieben:Nun meine Frage ich habe mir schon oft gedacht man könnte die Bilder doch im Internet zum Kauf anbieten, dann könnte man sich etwas für die Ausrüstung verdienen..... wie siehts damit aus?