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Bildveröffentlichung legal?

Allgemeine Fragen rund um die Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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Bullzeye
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Beitrag von Bullzeye » Di Mai 27, 2008 5:11 pm

1. Genehmigung von der Hälfte der Personen einer Gruppe ist quatsch!
2. Theoretisch ist schon das Erstellen eines Fotos von einer Person ohne Genehmigung strafbar!
3. Bei einer Gruppe geht man von mindestens 6-8 Menschen aus, dann ist keine Erlaubnis notwendig!
4. Wenn man Menschen auf einer Demonstration fotografiert oder gar porträtiert ist das rechtlich unbedenklich, da sich die Menschen bewusst der Öffentlichkeit präsentieren möchten!
5. Es gibt ein Öffentlichkeitsrisiko, wenn also Jemand über einen Platz spaziert und als Beiwerk auf einem Foto erhalten muss, muss er damit leben.

Abschließend: Medienrecht ist Richterrecht! Man kann derartige Dinge nie eindeutig klären, da jede Situation unterschiedlich ist und anders bewertet werden muss. Letztendlich entscheidet der Richter!

Bei Fragen, fragt!

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Emmerax
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Beitrag von Emmerax » Di Mai 27, 2008 7:47 pm

Bullzeye hat geschrieben:3. Bei einer Gruppe geht man von mindestens 6-8 Menschen aus, dann ist keine Erlaubnis notwendig!
Du solltest das nächste Mal besser recherchieren. Es gibt im Gesetz kein Anhaltspunkt dafür, dass du Gruppenfotos machen darfst. Es steht im Gesetz, dass das Recht am eigenen Bild nur eingeschränkt gilt, wenn die Personen BEIWERK auf dem Foto sind. Das sind sie üblicherweise dann, wenn das Foto keinen anderen Effekt hätte, wenn die Personen nicht abgelichtet wären. Das kann man bei einem Gruppenfoto nur schwer sagen. (Siehe KunstUrhG §23 Abs. 1)

Im übrigen wird der entsprechende Paragraph auser Kraft gesetzt, sobald die fotografierte Person (oder deren Nachkommen) ein berechtigtes Interesse an der Nicht-Veröffentlichung haben. Das ist zum Beispiel der Fall beim Chef, der betrunken nackt durch die Firma rennt. Oder eben auch bei vielen anderen Situationen. (Siehe KunstUrhG §23 Abs. 2)

Strafen finden sich im KunstUrhG §33 (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe)

€dit:
2. Theoretisch ist schon das Erstellen eines Fotos von einer Person ohne Genehmigung strafbar!
Woher hast du die Information? Ich finde in den entsprechenden Paragraphen nichts.

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Cano
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Beitrag von Cano » Di Mai 27, 2008 10:31 pm

Bullzeye hat geschrieben: 2. Theoretisch ist schon das Erstellen eines Fotos von einer Person ohne Genehmigung strafbar!
Seit wann?
3. Bei einer Gruppe geht man von mindestens 6-8 Menschen aus, dann ist keine Erlaubnis notwendig!

Seit wann?
4. Wenn man Menschen auf einer Demonstration fotografiert oder gar porträtiert ist das rechtlich unbedenklich, da sich die Menschen bewusst der Öffentlichkeit präsentieren möchten!
Ebenfalls sachlich falsch.
Bei Fragen, fragt!
Aber bitte nicht Bullzeye, wenn Ihr eine zutreffende Antwort haben wollt.

Gast

falsche Ecke

Beitrag von Gast » Mi Mai 28, 2008 7:15 am

Irgendwie ist dieser -fuer alle Hobbyfotografen- interessante Tread in der falschen Ecke gelandet:
Ich bin nur durch Zufall darauf gestoßen!

Malik07
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Beitrag von Malik07 » Mi Mai 28, 2008 9:14 am

segelmanny hat geschrieben:Wo kein Kläger - ist auch kein Richter :lol:
Noch nie was von schlechten Anwälten gehört, die das Internet geradezu durchforsten, um Abmahnungen verschicken zu können?

Kleiner Tip dazu - Wer eine Abmahnung erhält, sollte den Rechtsanwalt höflich fragen, in wessen Auftrag er das tut. Einfach so darf er das nämlich nicht.

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Bullzeye
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Beitrag von Bullzeye » Do Mai 29, 2008 3:44 pm

@Cano:

Zu Punkt 4:
Keiner Einwilligung bedarf es gemäß § 23 KUG bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
Also wo ist das sachlich falsch?

Zu Punkt 2:
Das OLG Hamm hat ausdrücklich entschieden, dass aus § 22 KUG nicht durch Umkehrschluss zu folgern ist, dass die nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht verbotene Herstellung eines Bildnisses auch ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Fall und jedermann erlaubt sei. GRUR 1971
Vielmehr ist in der Rechtssprechung seit langem anerkannt, dass das eigenmächtige Fotografieren von Personen als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen ist, die nur in Ausnahmefällen aus überwiegenden Interessen der Allgemeinheit oder eines Einzelnen gerechtfertigt sein kann - BGH NJW 1966, S.2354
Wie du siehst Cano auch nicht erst seit gestern!!

Zu der Gruppendefinition hab ich jetzt auf Anhieb leider nichts gefunden.
Aber das was ich geschrieben habe ohne Angabe von Gründen als "sachlich falsch" abzutun ist nicht der Weisheit letzter Schluss.

MfG

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Cano
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Beitrag von Cano » Do Mai 29, 2008 7:46 pm

Bullzeye hat geschrieben:@Cano:

Zu Punkt 4:
Keiner Einwilligung bedarf es gemäß § 23 KUG bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
Also wo ist das sachlich falsch?
Das ist nirgendwo sachlich falsch. Aber das hast Du ja auch nicht geschrieben. Geschrieben hast Du vielmehr folgendes:
Bullzeye hat geschrieben:4. Wenn man Menschen auf einer Demonstration fotografiert oder gar porträtiert ist das rechtlich unbedenklich, da sich die Menschen bewusst der Öffentlichkeit präsentieren möchten!

Und das ist sachlich falsch.
Zum einen möchten sich die Teilnehmer einer Demonstration nicht bewußt der Öffentlichkeit präsentieren, sondern in der Öffentlichkeit demonstrieren. Daß sie sich dabei der Öffentlichkeit präsentieren, ist lediglich eine notwendige Folge, denn wenn sie zu Hause im stillen Kämmerlein demonstrieren, bekommt es niemand mit und die Demonstration kann keinerlei Wirkung entfalten.

Ganz abwegig ist Deine Feststellung, daß sogar das Portraitieren von Demonstranten rechtlich unbedenklich sei. § 23 KUG hat immer das Ereignis (Versammlung, Demonstration, Aufzug) als solches im Auge, und zwar so, daß das Ereignis auf dem Bild noch erkennbar ist. Wenn man nur noch das Gesicht eines Ereignisteilnehmers sieht (und nichts mehr vom Ereignis), dann ist er aus dem Ereignis herausgelöst und es gilt nicht mehr § 23 KUG, sondern es gelten die allgemeinen Regeln des Bildnisschutzes.

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Do Mai 29, 2008 7:56 pm

Bullzeye hat geschrieben:..
Vielmehr ist in der Rechtssprechung seit langem anerkannt, dass das eigenmächtige Fotografieren von Personen als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen ist, die nur in Ausnahmefällen aus überwiegenden Interessen der Allgemeinheit oder eines Einzelnen gerechtfertigt sein kann - BGH NJW 1966, S.2354

das klingt mir etwas zu pauschal... kannst Du da mal ne Quelle angeben? Und was sagst Du dazu, Cano? Ist das wirklich so schon seit 1966?

fibbo

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Bullzeye
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Beitrag von Bullzeye » Do Mai 29, 2008 7:58 pm

Natürlich können wir jetzt um jedes Wort streiten und kämpfen, können wir aber auch sein lassen.
Daran sieht man nur warum das nicht exakt geklärt ist, sondern immer Diskussionsbedarf besteht und letztendlich ein Richter über die Details im jeweiligen Fall entscheiden darf.

@fibbo:

Das stammt aus dem Buch "Medienrecht: Eine Einführung" von Udo Branahl.
Zuletzt geändert von Bullzeye am Do Mai 29, 2008 8:02 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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Cano
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Beitrag von Cano » Do Mai 29, 2008 7:59 pm

Bullzeye hat geschrieben: Zu Punkt 2:
Das OLG Hamm hat ausdrücklich entschieden, dass aus § 22 KUG nicht durch Umkehrschluss zu folgern ist, dass die nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht verbotene Herstellung eines Bildnisses auch ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Fall und jedermann erlaubt sei. GRUR 1971
Vielmehr ist in der Rechtssprechung seit langem anerkannt, dass das eigenmächtige Fotografieren von Personen als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen ist, die nur in Ausnahmefällen aus überwiegenden Interessen der Allgemeinheit oder eines Einzelnen gerechtfertigt sein kann - BGH NJW 1966, S.2354
Wie du siehst Cano auch nicht erst seit gestern!!
Welchen Honig willst Du aus diesen Zitaten saugen? Deine Aussage war:
Bullzeye hat geschrieben:2. Theoretisch ist schon das Erstellen eines Fotos von einer Person ohne Genehmigung strafbar!
Aus Deinen Zitaten ergibt sich keine Strafbarkeit.
Die Strafbarkeit ergibt sich nicht aus höchstrichterlichen Ergüssen, sondern aus dem Gesetz. Ein Gesetz, das das eigenmächtige Fotografieren von Personen generell unter Strafe stellt, gibt es nicht. Strafbar ist das eigenmächtige Fotografieren von Personen nur in den Spezialfällen des § 201a StGB - und das auch erst seit wenigen Jahren.

lacrimosum
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Beitrag von lacrimosum » Fr Mai 30, 2008 9:12 pm

Ein ganz einfacher Tipp, wenn Du ganz sicher gehen möchtest, den ich auch befolge. Nehme einfach ein Schreiben mit, wo ausdrücklich erklärt wird, dass die Veröffentlichen im beschriebenen Rahmen erlaubt ist. Da fährst Du immer sicher. Auch wenn man höflich fragt und Du die Bestätigung bekommst, etwas auf Papier zu haben, ist 99,99%ig sicher.

Gerade Musiker und Artisten sind da sehr penibel und ich habe so manch schönes Foto leider wieder löschen müssen. Aber es gibt auch die andere Seite: Viele fühlen sich durch professionelle Fotographen (ich nenne uns einfach mal so) geehrt :) ... Tipp: Umso mehr Ausrüstung du mitbringst, desto wichtiger bist Du :lol:
http://www.Lacrimosum.de

Canon EOS 400D
EF 3.5,5.6 18-55mm
verschiedene Helferlein (Stative/Licht etc)

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DocHoliday
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Beitrag von DocHoliday » Sa Jun 07, 2008 8:37 am

Absichern ist auf jeden Fall wichtig.
Ich hab den Kollegen unten auch nach dem Bild extra geweckt und ihm eine Einverständniserklärung unter die Nase gehalten. Nach drei Kreuzen von ihm isser wieder eingeschlafen....

(Link wurde entfernt)

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Sa Jun 07, 2008 11:17 am

DocHoliday hat geschrieben:Absichern ist auf jeden Fall wichtig.
Ich hab den Kollegen unten auch nach dem Bild extra geweckt und ihm eine Einverständniserklärung unter die Nase gehalten. Nach drei Kreuzen von ihm isser wieder eingeschlafen....

siehste, und da hättst von mir was aufs Maul gekriegt, aber nicht wegen des Fotos ;-)

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basco
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Beitrag von basco » Mo Jul 07, 2008 9:27 am

Ich hab da auch mal ne Frage....

Da ich viel auf Events und Volksfesten unterwegs bin fotografiere ich gern auch die Stars und Sternchen die auf den Bühnen ihren Gesang zum besten oder schlechten geben.... oder eben die doubles ;-)

Ich sammle sowas gern für mich und habe dadurch sehr sehr sehr viele Fotos von unterschiedlichen Künstlern auf meinen Platten...

Nun meine Frage ich habe mir schon oft gedacht man könnte die Bilder doch im Internet zum Kauf anbieten, dann könnte man sich etwas für die Ausrüstung verdienen..... wie siehts damit aus?
Darf man das weil sie ja eh auf der Bühne stehen und damit rechnen müssen fotografiert zu werden ???? oder ????

Falls ich ne Erlaubnis brauche von wem ? von jedem Künstler einzeln oder nur vom Veranstalter ? und wo könnte das stehen ????


Hab bis jetzt immer die Veranstalter gefragt ob ich auch im Securitybereich ein Parr Bilder vor der Bühne machen darf und das haben die mir gegen eine CD der von mir gemachten Bilder auch immer erlaubt. Auch schon Grauzone ???

MfG Marcel.

Hobbyanfänger
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Beitrag von Hobbyanfänger » Mo Jul 07, 2008 10:06 am

basco hat geschrieben:Nun meine Frage ich habe mir schon oft gedacht man könnte die Bilder doch im Internet zum Kauf anbieten, dann könnte man sich etwas für die Ausrüstung verdienen..... wie siehts damit aus?
Hi Marcel,

erst einmal wäre das gewerblich und zweitens so einfach Fotos verkaufen -ohne Genehmigung - ist meiner Meinung nach nicht möglich. Und ich denke kaum, dass es möglich ist, von "jedem" eine Genehmigung zu bekommen, abgesehen vom Aufwand/Nutzen.

LG

Nicki

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